Änderungsabnahme

Heino Haake

Fahrzeugprüfung

Wir sind die Experten für Ihre Fahrzeugwelt.

Sie sind Fahrzeughalter und möchten Sie sich über die verschiedenen fahrzeugrelevanten Untersuchungen informieren? Hier können Sie sich einen genauen Überblick zu den regelmäßigen fahrzeugrelevanten Prüfungen wie beispielsweise die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfungen verschaffen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und beraten Sie gerne!

Änderungsabnahme - Tuning

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt vor, dass optische Veredelung des Fahrzeugs oder praktische Umbauten sowie Tuningmaßnahmen von einer Überwachungsorganisation geprüft werden müssen.
Ob Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) dieses zu begutachten haben, ist im §§ 19 bzw. 21 der StVZO geregelt.

Beim Ein- oder Anbau von Teilen ist eine Änderungsabnahme oder Eintragung erforderlich.
Dies trifft beispielsweise bei der Änderung der Fahrzeugart oder Modifikationen an Rädern, Reifen, Fahrwerk, Spoiler oder Leistungsveränderung sowie Abgas- oder Geräuschverhalten zu.

Der Änderungsnachweis ist die schriftliche Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus von Teilen.
Die im Änderungsnachweises aufgeführten Neuerungen müssen nicht direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Es ist möglich, erst bei dem nächsten Besuch der Zulassungsstelle die Änderungen in die Fahrzeugpapiere übertragen zu lassen (z. B. bei Ummeldung oder Halterwechsel). Derweil muss der Nachweis jedoch immer in Fahrzeug mitgeführt werden.