Tempo-100-Plakette​

Heino Haake

Fahrzeugprüfung

Wir sind die Experten für Ihre Fahrzeugwelt.

Sie sind Fahrzeughalter und möchten Sie sich über die verschiedenen fahrzeugrelevanten Untersuchungen informieren? Hier können Sie sich einen genauen Überblick zu den regelmäßigen fahrzeugrelevanten Prüfungen wie beispielsweise die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfungen verschaffen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und beraten Sie gerne!

Tempo-100-Plakette

Anhänger- und Caravangespanne dürfen regulär nur 80 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.
Durch die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO besteht die Möglichkeit bei diesen Gespannen, vorausgesetzt bestimmten Bedingungen sind erfüllt, auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen bis zu 100 km/h fahren zu dürfen.

Die KÜS-Prüfingenieur vor Ort schauen sich die technischen Voraussetzungen des Anhängers an und überprüfen diesen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle ausgestellt werden.

Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist für folgende Fahrzeuge anwendbar:

  • Personenkraftwagen mit Anhänger
  • Sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
  • Für Kombinationen aus Kraftomnibus und Anhänger jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen als Zugfahrzeug eine Tempo-100-km/h-Zulassung hat

Technische Voraussetzungen
Das Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten und muss über ein ABS-System verfügen. Die Reifen des Anhängers dürfen höchstens sechs Jahre alt sein und mindestens die Geschwindigkeitskategorie »L« für eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h erfüllen. Außerdem muss der Anhänger laut seiner Betriebserlaubnis für 100 km/h zugelassen sein.

Die benötigten Massen für das jeweilige Zugfahrzeug können Sie über diesen Tempo-100-Rechner ermitteln oder vor Ort von Ihrem KÜS-Prüfingenieuren bestimmen lassen.